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OLG Hamm, 19.02.1987 - 23 W 675/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 384
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 24.06.2002 - 23 W 159/02
Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn im …
Zwar ist die Rechtspflegerin im angefochtenen Beschluß zu Recht von der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens auch nach dessen am 01. April 1991 in Kraft getretenen Neuregelung als außergerichtliche Kosten des späteren Hauptsacheprozesses anzusehen sind und deshalb im Falle einer Kostenaufhebung im Hauptsacheprozeß grundsätzlich nicht ausgeglichen werden können (siehe z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.03.1999 - 23 W 391/98 - in JurBüro 2000, 257, vom 05.08.1996 - 23 W 213/96 - in OLG-Report 1997, 240 und vom 19.02.1987 - 23 W 675/86 - in JurBüro 1987, 1409). - OLG Nürnberg, 14.09.1994 - 9 W 2700/94
Verfahrensrecht; Kostenentscheidung
Es kommen auch Fallgestaltungen in Betracht, in denen die im Beweisverfahren aufgewendeten Kosten in ihrem Umfang für den nachfolgenden Prozeß nicht notwendig waren (LG Bielefeld JB 1993, 45, 46 = RPfleger 1992, 406; LG Ansbach JB 1992, 476; OLG Hamm Rpfleger 1987, 384, 385). - LG Berlin, 23.05.1989 - 82 T 148/89 AnwBl 81, 195 sowie JurBüro 83, 1875; OLG Hamm JurBüro 82, 920 = Rpfleger 82, 80; 87, 1409 = Rpfleger 87, 384; 88, 1363; OLG Nürnberg.